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IRMLER & Collegen berät und vertritt Ihre Interessen sowohl im Öffentlichen Baurecht wie im Privaten Baurecht. Für uns sind beide Bereiche derart miteinander verknüpft, als dass wir eine Konzentration nur auf einen dieser Bereiche nicht für sinnvoll erachten.
So ist die Beantwortung der Frage eines Planungsfehlers eines Architekten in der Regel untrennbar mit der Frage verbunden, ob seine Planung den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht, also dauerhaft genehmigungsfähig ist. Zwar ist die Frage der Haftung des Architekten eine aus dem Bereich des Privaten Baurechts, aber ohne das öffentliche Baurecht, nämlich der Prüfung der Übereinstimmung der Planung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, nicht lösbar.